Beschützter Umgang
Der Beschützte Umgang wird empfohlen oder gerichtlich beschlossen, wenn voneinander getrennt lebende Eltern sich selbst nicht über die Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil einigen können oder der Umgang aus anderen schwerwiegenden Gründen begleitet werden muss. Das kann eine Fremdunterbringung, die psychische Erkrankung eines Elternteils oder ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung sein. Durch den Beschützten Umgang soll ein positiver Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen gewährleistet werden. Das langfristige Ziel besteht meist darin, dass die Eltern den Umgang selbstständig gestalten können.
Wie läuft ein Beschützter Umgang ab?
In der Regel tritt das Jugendamt an das IFZ mit einer Anfrage heran. Im ersten Schritt der Umsetzung planen Jugendamt, Eltern und Fachkraft in Vorgesprächen die Maßnahme, gemeinsam werden Rahmenbedingungen festgelegt. Das Kind wird auf die Treffen vorbereitet und lernt zunächst die Räumlichkeiten und die Umgangsbegleitung kennen. Im weiteren Verlauf finden begleitend zu den Umgängen regelmäßig Elterngespräche statt, in denen Bedarfe des Kindes und Anliegen der Eltern besprochen werden. Je nach Fragestellung werden auch gemeinsame Elterngespräche geführt, um die Kommunikation zwischen den Eltern zu verbessern.
Die Beschützten Umgänge und die Elterngespräche werden in der Regel von derselben Fachkraft durchgeführt. Alle Umgangsbegleiter*innen sind qualifizierte pädagogische Fachkräfte mit einem entsprechenden Studienabschluss.
Anmeldung
Eine Anmeldung oder Anfrage erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt, das die Maßnahme einleitet und finanziert. Grundlage der Maßnahme ist der § 18 SGB VIII.
Kontakt
Internationales Familienzentrum
Beschützter Umgang
Falkstraße 54a
60487 Frankfurt am Main
Tel.: 069 713747 13
Fax: 069 713747 16
E-Mail: beschuetzterumgang@ifz-frankfurt.de